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Antrag abgelehnt?Es kann vorkommen, dass Ihre Krankenversicherung die beantragte Maßnahme ablehnt. Dies bedeutet aber nicht, dass für Sie keine Möglichkeit einer Kur besteht. Lehnen Ihre Leistungsträger die Maßnahme aus nicht nachvollziehbaren Gründen oder unbegründet ab, besteht für Sie die Möglichkeit des Widerspruchs. Die Frist, in der ein Widerspruch eingereicht werden muss, beträgt einen Monat. Gerne beantworten wir Ihre Fragen: Sr. M. Hildegard Braun Beate Jörg Doris Ates Tel.: 08365 – 700 0 |
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