Ausschlusskriterien

Gründe für die nicht mögliche stationäre Vorsorgemaßnahme

Die Teilnahme an einer stationären Vorsorgemaßnahme ist nicht angezeigt:

• wenn eine konstruktive Mitarbeit nicht sichergestellt werden kann,
  auch bei starker Minderbegabung (z.B. Patientin kann deswegen nur mit Betreuerin anreisen),
• wenn eine demenzielle Erkrankung oder Pflegebedürftigkeit vorliegt,
• wenn eine Patientin nicht in der Lage zur Selbstversorgung oder desorientiert ist,
• wenn eine Akuterkrankung oder Exarzerbation einer chronischen Erkrankung bei einer Patientin
  unmittelbar vor dem Anritt der Maßnahme auftritt, die der umgehenden stationären
  Akutbehandlung bedarf,
• Suizidalität,
• bei schwerer Depression,
• bei akuter Psychose,
• bei Gewalttätigkeit,
• bei akuter Medikamenten-, Alkohol- und Drogenabhängigkeit sowie
  multiplem Substanz-Missbrauch,
• bei schweren Essstörungen,
• Zöliakie in voller Ausprägung,
• bei schweren Persönlichkeitsstörungen z.B. Borderline,
• bei Risikoschwangerschaft,
• bei nicht medikamentös eingestellten Anfallsleiden,
• bei Autoagressionsstörungen,
• bei infektiösen und parasitären Erkrankungen (multiresistente Keime, chronische Ulcus cruris,
  Clostridieninfektion,…),
• bei einem Gewicht von BMI < 18,
• bei einem Gewicht von BMI > 40,
• bei Kurz- und Schweratmigkeit,
• bei Einschränkungen im Gehen, da die Klinik auf einer Anhöhe liegt

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